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Die Rechte und
Pflichten eines Gastes ergeben sich aus den
Geschäftsbedingungen im Hotelgewerbe, Herausgeber ist
die Fachgruppe Hotel und verwandte Betriebe im Deutschen
Hotel- und Gaststättenverband e.V.( DEHOGA )
Die
wichtigsten Punkte sind:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald
die Unterkunft bestellt und zugesagt oder falls
eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich
war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastwirt ( Hotelier
/ Vermieter ) ist verpflichtet, das reservierte
Zimmer zur Verfügung zu stellen, anderenfalls kann
der Gast Schadensersatz verlangen.
Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten oder
betriebsüblichen Zimmerpreis für die Vertragsdauer
zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn das
Zimmer nicht in Anspruch genommen wird. Bei
Nichtinanspruchnahme sind die vom Gastwirt
eingesparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus
anderweiliger Vermietung des Zimmers anzurechnen.
Der Schadensersatz beträgt bei Übernachtung /
Frühstück 80 % des vereinbarten Vertrages, bzw. 70
% bei Buchung mit Halbpension. Bei Buchung
Ferienappartements beträgt der Schadensersatz 90 %
des vereinbarten Preises, wenn keine Verpflegung
in Anspruch genommen werden sollte. Die Zeit, in
der das Zimmer weiter vermietet werden konnte,
wird vom Schadensersatz abgezogen.
Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten,
nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweilig zu vergeben.
In anderen Worten beinhaltet der
Gastaufnahmevertrag also, dass der Gast
Schadensersatz zahlen muß, wenn er einen gebuchten
Aufenthalt nicht antritt oder abbricht und dem
Gastgeber dadurch Schaden entsteht. Dies gilt
auch, wenn die Ursache ein schicksalhaftes
Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte,
wie z.B Krankheit, Unfall oder ein Ernstfall im
Familienkreis.
Unser Haus ist bewirtschaftet. Getränke von
außerhalb mitzubringen ist nicht erwünscht. Sie
können bei uns Getränke aller Art zu einem
günstigen Preis käuflich erwerben oder in der
Gaststube während der Öffnungszeiten zu sich
nehmen.
Unser Haus ist mit einer Brandmeldezentrale
ausgestattet, das Rauchen und offenes Licht ist
auf den Fluren verboten. Bei Zuwiderhandlungen
haftet der Verursacher für entstandene Schäden.
Das Betreiben von selbst mitgebrachten
Elektrogeräten auf den Zimmern oder
Ferienappartements ist verboten, der Betreiber
solcher Geräte haftet für entstandene Schäden.
Fahrzeuge der Gäste dürfen nur auf den vorhandenen
Gästeparkplätzen abgestellt werden. Der Gastwirt
haftet nicht für unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge
( das gilt vorallem in den Wintermonaten, Dacheis
und Dachlawinen ). Bitte beachten Sie die
angebrachten Hinweisschilder.
Unsere Empfehlung:
Damit Sie vor solchen
Risiken jederzeit geschützt sind, empfehlen wir
Ihnen grundsätzlich den Abschluß einer
Reisekostenrücktrittsversicherung
( nur bis spätestens 8 Tage nach Festbuchung
möglich ). Bitte wenden Sie sich an Ihre
Versicherung oder Ihr Reisebüro.
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